Allgemeine Geschäfts- & Tarifbestimmungen

Zeitlicher Gültigkeitsbereich
Die Skipässe gelten während der jeweiligen Betriebszeiten der genannten Skigebiete, längstens jedoch von ca Anfang Dezember bis ca Mitte April. 

Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine Fixtermine und hängen von diversen Umständen - wie zB der Witterung, Schneelage etc. - ab. Daher besteht auch bei einem späteren Saisonbeginn oder einem vorzeitigen Saisonende kein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Verlängerung des Skipasses. In der Vor- und Nachsaison ist außerdem – insbesondere auf Grund der Witterung - mit einem eingeschränkten Lift- und Pistenangebot zu rechnen.

Wir behalten uns vor, einzelne oder alle Liftanlagen bzw. Pisten auf Grund äußerer Einwirkungen bei technischen Schwierigkeiten, Sturm und besonderen Witterungsbedingungen, Schneemangel, Lawinengefahr, Betriebsunterbrechung (aus welchem Grund auch immer), witterungsbedingte Betriebseinstellung etc. sowie bei drohender Überfüllung zu sperren bzw. eine Kontingentierung oder eine Verkaufseinstellung der Skipässe vorzunehmen. 

Für alle diese Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 

Ablauf der Gültigkeit
Nicht gefahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt, noch gutgeschrieben.

Übertragbarkeit und Umtausch
Skipässe sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzone auf Verlangen vorgezeigt werden. 

Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. 

Rückvergütung
Auf Rückvergütung besteht kein rechtlicher Anspruch, allfällige Rückvergütungen nach Sportunfällen sind reine Kulanzleistungen. Wir behalten uns daher eine Ablehnung von Rückvergütungen ohne die Angabe von Gründen vor. Voraussetzung für eine solche Kulanzleitung nach Sportunfällen ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten an einer unserer Kassen und die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses bis spätestens am dritten Tag nach dem Sportunfall. Bei diesen Kulanzleistungen gelten die von uns festgesetzten Rückverrechnungsmodalitäten. 

Für Tageskarten erfolgt auch nach Verletzungen ausnahmslos keine Rückvergütung. 

Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19-Pandemie
Allgemein bekannt ist, dass derzeit weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie bestehen, welche auch für die Beförderung mit Seilbahnanlagen zu beachten sind (zB Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale Anzahl an Gästen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.).

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es auf Grund der weltweiten COVID-19-Pandemie jederzeit wieder zu behördlich angeordneten Sperren oder Schließungen (einzelner Seilbahnanlagen, gesamter Unternehmen, von Regionen, von Grenzen, etc.), zu Verzögerungen bei der Beförderung, zur Verweigerung des Zutritts (bei Erreichen der  maximalen Anzahl an Gästen), zur vorzeitigen Beendigung des Betriebs, etc. kommen kann. 

Auch in diesen oder vergleichbaren Fällen besteht – da diese Sperren und Schließungen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen - kein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Verlängerung des Skipasses.

Verlust von Skipässen/Saisonkarten
Es erfolgt kein Ersatz für verlorene und vergessene Skipässe. 

Der Verlust einer Saisonkarte muss bei einer der Verkaufsstellen gemeldet werden und wird dann – gegen Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zuzüglich der Depotgebühr für die KeyCard von (derzeit) EUR 2,00 – eine Ersatzkarte ausgestellt. 

Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung eines Skipasses einschließlich der Verwendung durch Dritte führt zum entschädigungslosen Entzug derselben. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00 zuzüglich des  regulären Tarifes für die unrechtmäßig konsumierten Tage verrechnet.

Beförderungsbedingungen
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweils benützten Seilbahnanlagen sind durch Aushang kundgemacht.

Haftung
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen. 

Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise, sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen kann der Skipass – insbesondere zum Schutz der andere Pistenbenützer - entzogen werden. 

Wir bemühen uns um Ihre Sicherheit und bitten Sie, die FIS-Regeln zu beachten.

Skibus
Eine kostenlose Skibusbenützung ist laut den Bestimmungen des jeweiligen Skigebietes möglich. Zwischen den Skiregionen besteht kein gratis Skibusverkehr. Es verkehren reguläre Postbusse bzw. Züge zwischen einigen Orten. Die aktuellen Fahrpläne finden Sie hier: www.oebb.at

Allgemeines
Die einzelnen Leistungen, zu deren Nutzung die Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. 

Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher immer nur das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet. Vertragliche Ansprüche (zB aus der Pistensicherung oder der Beförderung) können somit immer nur gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet.

Nachtskilauf
Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Unternehmens. Grundsätzlich ist die Beförderung bei Nachtskilauf und Abendrodeln nicht inkludiert! Ebenso wird für Sonder-Abendfahrten ein eigener Tarif berechnet. 

KeyCard Depotgebühr
Die Ausgabe von Skipässen erfolgt in der Regel auf elektronischen Datenträgern (KeyCards) gegen eine Depotgebühr von (derzeit) EUR 2,00. Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden Mehrweg-KeyCards wird an unseren Kassen gewährleistet. Wir bitten um Verständnis, dass für ältere KeyCard-Generationen aufgrund der technischen Entwicklung keine Rücknahme garantiert werden kann.

Für Skipässe, die mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 2 1/2 Tagen ausgegeben werden, wird kein Pfand eingehoben und diese werden daher auch nicht rückvergütet.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, gespeichert. Aus Servicezwecken speichern wir Fotos von Saisonkarten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle bei manchen Skipässen ein Referenzfoto beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird („Photocompare“). Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Skipässe zu erwerben welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei muss jedoch mit (Stichproben-)Kontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden.

Im Falle der Inanspruchnahme der Pistenrettung können personenbezogene Daten zur Abwicklung und Dokumentation erfasst werden.

Stand: September 2021

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